Hier finden Sie alle Informationen, warum Baupflege sinnvoll und notwendig für Sie ist.

Scrollen sie nach unten.

Baumpflege Gerold Informiert

Es gibt viele Möglichkeiten um ihren Baum zu erhalten, so dass Sie noch viele Jahre eine Freude mit ihrem Wegbegleiter dem Baum haben. Die sinnvollen Maßnamen sind in einem persönlichen Gespräch zu erläutern. Nicht jeder Baum ist gleich, somit unterscheiden sich auch die Maßnamen.

Die Totholzentfernung:

Diese Maßnahme ist die einfachste Form der Verkehrsicherung ihres Baumes. Sie sind verantwortlich für die Sicherheit ihres Baumes zu sorgen, so dass sich niemand von herabfallenden Totholz verletzt. Diese Maßnahme kann ganzjährig durchgeführt werden.

Der Lichtraumprofilschnitt:

Diese Maßnahme ist wichtig, wenn sich ihr Baum an einer öffentlichen Straße befindet. Diese Maße sind gesetzlich festgelegt so dass Fahrzeuge und Fußgänger nicht von herabhängenden Ästen behindert werden. Auf Gehwegen und Radwegen ist eine Höhe von mindestens 2,50 Metern, auf Fahrbahnen von 4,5 Metern einzuhalten. Diese Maßnahme sollte als Baumerziehungsmaßname regelmäßig durchgeführt werden um unnötig starke Wunden am Baum zu verhindern. Je kleiner der Schnitt, um so besser die Wundheilung des Baumes.

Die Kronenpflege:

Vorrangig werden tote, beschädigte, gebrochene, reibende und kreuzende Äste entfernt. Der Zeitraum für Schnittmaßnahmen am lebenden Holz ist während der Vegetationsperiode in den Monaten März bis Oktober durchzuführen. Diese Maßname sollte bei normalen Witterungsverhältnissen ca. alle 3-5 Jahre durchgeführt werden.

Der Jungbaum und Erziehungsschnitt:

Es wird der erste Grundstein in der Baumschule gelegt, wie sich der Baum später entwickelt. Schnittmaßnahmen bei Jungbäumen, zur Erzielung einer der vorgesehenen Funktion des Baumes entsprechenden Krone und zur Vermeidung von Fehlentwicklungen. Unter Berücksichtigung der arttypischen Wuchsform ist einer Fehlentwicklung rechtzeitig vorzubeugen bzw. sind diese möglichst früh zu korrigieren. Bei Jungbäumen sollte diese Maßnahme regelmäßig in einem Zyklus von 1-3 Jahren durchgeführt werden, da in diesem Zeitraum der Grundstein der Form des Baumes festgelegt wird.

Die Kronenauslichtung:

Dies ist eine Maßnahme um die Verschattung von Baum und Gebäuden zu reduzieren. Durchzuführen ist die Maßnahe im Schwachastbereich bzw. im Feinastbereich. Wenn diese Maßnahme zu stark ausgeführt wird, also mit zu starken Schnitt wird genau der gegenteilige Effekt erzielt, das Wachstum wird extrem gefördert. Man muss die Form des Baumes würdigen und darf ihn nicht zu stark auslichten. Die Form und Struktur des Baumes wird beibehalten. Wenn diese Maßnahme falsch ausgeführt wird, können sich viele Wasserreisser bilden und es bildet sich wiederum eine starke Verschattung im Bauminneren und das Wachstum explodiert.  Diese Maßnahe ist nicht für jeden Baum sinnvoll.

Die Kronensicherungssysteme:

Bei mehrstämmigen Bäumen oder bruchgefährdeten Ästen ist es oft sinnvoll, eine so genannte Kronensicherung einzubauen. Dieser Einbau stellt die Verkehrsicherheit ihres Baumes wieder her. Der richtige Einbau ist wichtig um den Baum zu schützen, so dass der Baum frei schwingen kann und somit nur kurz vor dem Bruch des Starkastens bzw. des Zwiesels greifen sollte und somit Schäden an Gebäuden, Fahrzeugen und Menschen verhindert.

Die Kroneneinkürzung:

Kroneneinkürzungen machen nur bedingt Sinn. Wenn der Standort des Baumes von vornherein richtig gewählt wurde, muss nicht zu solch einer Maßnahme gegriffen werden. Oft hört man dass der Baum so viel Schatten wirft, es ist dann oft sinnvoller, den Baum auszulichten als im Feinastbereich um max. 20 % einzukürzen, um mehr Lichtdurchfluss zu erreichen. Die Einkürzung ist regelmäßig durchzuführen, um den Baum klein zu halten. Maßnahmen wie Einkürzungen zu Gebäuden, in Kombination mit einer leichten Auslichtung des Baumes, sind oft sinnvoller als eine gesamte Kroneneinkürzung. Wenn der Baum an einer Stelle steht, wo er sich nicht entfalten kann, ist es oft die bessere Lösung den Baum zu fällen, als über Jahrzehnte den Baum immer wieder in seiner Masse klein zu halten und zu reduzieren.

Die Gutachtenerstellung:

Die Erstellung von Gutachten überlassen wir im Bedarfsfall öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, da diese bei Nachbarschafts- oder Rechtsstreitigkeiten vor Gericht anerkannt sind und Bestand haben.

Rufen Sie uns an: 0176 830 39 808